WAHLARZTINFORMATION


 

Als Wahlarztordination habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, dass Sie nach Abschluss der Behandlung für die erbrachten Leistungen eine Honorarnote erhalten. Diese können Sie in unserer Ordination per Bankomat bzw. bar bezahlen, dann reichen wir für Sie gerne den Antrag auf Kostenersatz bei ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Kostenrü̈ckerstattung variiert je nach Versicherung.

 

Bei Zusatz- und Privatversicherungen werden die Kosten im Normalfall zu 100% rückvergütet.